Neben dem Aufbau einer stabilen Beziehung zur betreuten Person haben die Betreuer*innen sie rechtlich zu
vertreten, in finanziellen Angelegenheiten oder im Bereich der Gesundheitsfürsorge. Ihre Rechte sind aber
nicht grenzenlos. Teilweise müssen sie zunächst eine Genehmigung des Betreuungsgerichtes einholen. Sie
müssen dem Betreuungsgericht auch über das verwaltete Vermögen oder die persönliche Situation der
Betreuten Bericht erstatten. Die entstehenden Aufwendungen bekommen sie auf Antrag erstattet. Die Frage,
wer für eventuelle Schäden haftet, soll in diesem Vortrag ebenfalls diskutiert werden.
Eine Veranstaltung in Kooperation mit den Betreuungsvereinen.
Die Referentin arbeitet als Rechtspflegerin am Amtsgericht Aachen.
vhs, Peterstraße, Raum 214, 52062 Aachen