Neben dem Aufbau einer stabilen Beziehung zur betreuten Person haben die Betreuer*innen sie rechtlich zu vertreten, in finanziellen Angelegenheiten oder im Bereich der Gesundheitsfürsorge. Ihre Rechte sind aber nicht grenzenlos. Teilweise müssen sie zunächst eine Genehmigung des Betreuungsgerichtes einholen. Sie müssen dem Betreuungsgericht auch über das verwaltete Vermögen oder über die persönliche Situation der Betreuten Bericht erstatten. Die entstehenden Aufwendungen bekommen sie auf Antrag erstattet. Die Frage, wer für eventuelle Schäden haftet, soll in diesem Vortrag ebenfalls diskutiert werden. Eine Veranstaltung in Kooperation mit den Betreuungsvereinen. Die Referentinnen arbeiten als Rechtspflegerinnen am Amtsgericht Aachen.
Eine Veranstaltung im Rahmen des Recht- und Finanzenschwerpunkts „Betreuungsrecht und Rente“.
Kursort: vhs, Peterstraße, Raum 215