Eltern und Angehörige von Menschen mit Behinderung müssen im Falle des eigenen Todes vieles beachten. Was beispielsweise geschieht mit dem eigenen pflegebedürftigen Kind? Ziel einer verantwortungsvollen Nachlassregelung sollte sein, Familienangehörige mit Behinderung auch über den eigenen Tod hinaus abzusichern und langfristig einen Lebensstandard oberhalb des Sozialhilfeniveaus zu ermöglichen, ohne dass ein Sozialleistungsträger auf das Erbe zugreifen kann. Außerdem sollten wertvolle Vermögensgegenstände – beispielsweise Immobilien – erhalten bleiben.
Ein Behindertentestament bietet mehrere Gestaltungsmöglichkeiten, um das Erbe so zu sichern, dass dieses nur für das persönliche Wohl des Kindes eingesetzt werden kann. Die Einzelheiten sind jedoch komplex, weshalb anwaltliche Beratung zu empfehlen ist. Georg Jacquemain ist Fachanwalt für Erbrecht und referiert über die Notwendigkeit und die Gestaltung eines Behindertentestaments.
„Behinderte Kinder testamentarisch absichern“. Info-Abend.
3. November , 18:30 Uhr
vhs Aachen
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Aachen, 52062 Deutschland
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