Neben dem Aufbau einer stabilen Beziehung zur betreuten Person haben Betreuer*innen die Aufgabe, sie rechtlich zu vertreten – etwa in finanziellen Angelegenheiten oder im Bereich der Gesundheitsfürsorge. Ihre Rechte sind aber nicht grenzenlos, denn mit den Aufgaben geht auch eine Reihe von Pflichten einher. So ist für einige Entscheidungen eine Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich. Außerdem müssen Betreuer*innen dem Gericht über das verwaltete Vermögen und die persönliche Situation der Betreuten Bericht erstatten. Die Frage, wer für eventuelle Schäden haftet, soll in diesem Vortrag ebenfalls diskutiert werden. Die Referentin arbeitet als Rechtspflegerin am Amtsgericht Aachen.
In Kooperation mit den Betreuungsvereinen.
Kursort: vhs, Peterstraße, Raum 215
