Neben dem Aufbau einer stabilen Beziehung zur betreuten Person haben Betreuer*innen die Aufgabe, sie rechtlich zu vertreten – etwa in finanziellen Angelegenheiten oder im Bereich der Gesundheitsfürsorge. Ihre Rechte sind aber nicht grenzenlos. Teilweise müssen Betreuer*innen zunächst eine Genehmigung des Betreuungsgerichtes einholen. Sie müssen dem Betreuungsgericht auch über das verwaltete Vermögen oder über die persönliche Situation der Betreuten Bericht erstatten. Die entstehenden Aufwendungen bekommen sie auf Antrag erstattet. Die Frage, wer für eventuelle Schäden haftet, soll in diesem Vortrag ebenfalls diskutiert werden. Die Referentinnen arbeiten als Rechtspflegerinnen am Amtsgericht Aachen. Eine Veranstaltung in Kooperation mit den Betreuungsvereinen.
Eine Anmeldung ist erforderlich.
Eine Veranstaltung im Rahmen des Recht und Finanzen-Schwerpunkts „Betreuungsrecht und Rente“.