Menschenrechte und das Völkerrecht bilden zentrale Grundlagen für den Schutz der Würde und Freiheit je-des Einzelnen sowie für das friedliche Zusammenleben von Staaten. Während Menschenrechte universelle, unveräußerliche Rechte sind, die jedem Menschen allein aufgrund seines Menschseins zustehen, regelt das Völkerrecht die Beziehungen zwischen Staaten und anderen internationalen Akteuren.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 markiert einen historischen Wendepunkt: Die internationale Gemeinschaft erkannte grundlegende Rechte wie Leben, Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz und Meinungsfreiheit an. Diese Rechte sind in verschiedenen internationalen Verträgen rechtlich verbindlich verankert, etwa dem UN-Zivilpakt oder der Europäischen Menschenrechtskonvention
Das Völkerrecht umfasst darüber hinaus Themen wie das Gewaltverbot, humanitäres Völkerrecht, z. B. den Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegen, internationale Strafgerichtsbarkeit sowie die Verantwortung von Staaten für Menschenrechtsverletzungen. Gerade in Konflikt- und Postkonfliktregionen zeigt sich die Relevanz dieser Normen in der Praxis, sei es beim Schutz von Minderheiten, bei der Ahndung von Kriegsverbrechen oder bei der Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts.
Trotz ihrer Bedeutung stehen Menschen- und Völkerrechte weltweit unter Druck. Politische Interessen, Machtungleichgewichte und mangelnde Durchsetzungsmöglichkeiten stellen große Herausforderungen dar. Umso wichtiger ist es, ihre Inhalte, Prinzipien und Grenzen kritisch zu reflektieren und ihre Umsetzung aktiv mitzugestalten.
Jörgen Klußmann erläutert das Konzept und dessen Bedeutung für internationale Beziehungen.
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