Wer die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und keine Vorsorgevollmacht ausgestellt hat, für den oder die sieht das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung vor. Durch eine Betreuungsverfügung können Betroffene zum einen festlegen, welche Person das Gericht als Betreuer*in auswählen soll, zum anderen aber auch, wer keinesfalls als Betreuer*in fungieren soll. Das Online-Seminar vermittelt also grundlegende Informationen zu den Themen Betreuung und Betreuungsverfügung.
In Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW
- Kostenfreie Veranstastaltung
- Anmeldung über diesen Link: https://join.next.edudip.com/de/webinar/betreuung-und-betreuungsverfugung/471870
